Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    Rechtsprechungsreport - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2012 zum NW-Handel auf einen Blick

    | Auch zehn Jahre nach der Schuldrechtsreform 2002 ist die Rechtsentwicklung zum NW-Handel noch längst nicht abgeschlossen. Das zeigte sich auch im Jahr 2012, das man als das Jahr des Feintunings durch die unteren Instanzen bezeichnen kann. Im Fokus des NW-Handels stehen dabei die Entscheidungen zur Sachmängelhaftung in all ihren Facetten - insbesondere die Nacherfüllung in Form der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, die Minderung und der Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag. |

    Sachmangel: ja oder nein?

    In den folgenden Fällen haben die Gerichte einen Sachmangel und damit zulasten von Kfz-Händlern einen Gewährleistungsfall bejaht:

     

    • Kraftstoffmehrverbrauch I: Nach den Herstellerangaben sollte der Renault Scénic innerorts 10,3, außerorts 6,2 und kombiniert 7,7 l/100 km verbrauchen. Nach dem gerichtlichen Messergebnis wurde der letzte Wert um 11,7 Prozent überschritten. Damit war der Rücktritt des Käufers berechtigt. Von besonderem Interesse sind die Ausführungen des Gerichts zum Prüfmodus: Entgegen der Ansicht von Händler und Hersteller sei beim Faktor „Fahrwiderstand“ kein fiktiver Wert, sondern der konkrete Fahrwiderstand des gekauften Renault zugrunde zu legen. Dieser war deutlich höher als vom Hersteller angegeben und die entscheidende Ursache für den Mehrverbrauch (LG Bochum, Urteil vom 12.4.2012, Az. 4 O 250/10; Abruf-Nr. 123757).