25.07.2025 · Nachricht · Mietrecht/Autovermietung
Schaden am nicht persönlich zurückgegebenen Mietwagen: „Muss bei Euch auf dem Parkplatz passiert sein“ zieht..
| Der Mietwagen ist unstreitig bei Übernahme durch den Mieter unbeschädigt. Der bringt das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurück, stellt es auf dem Gelände des Autovermieters ab und wirft die Schlüssel in den dafür vorgesehenen Tresor. Zum vom Autovermieter entdeckten Streifschaden an der Tür sagt er, das müsse nach dem Abstellen auf dem Hof des Autovermieters passiert sein. Damit habe er nichts zu tun. Hat er doch, sagt in der Berufungsinstanz das LG Hamburg. |
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