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  • 30.07.2025 · Nachricht · Mietrecht/Autovermietung

    LG Saarbrücken: Betrunkener Fahrer des Mietwagens haftet bei selbst verursachtem Fahrzeugschaden voll

    | Auch wenn im Mietvertrag über das vermietete Fahrzeug eine Haftung des Mieters nur bis zu einer bestimmten Höhe vorgesehen ist, haftet der Fahrer in voller Höhe für den Fahrzeugschaden, wenn er mit mehr als 1,1 Promille den Unfall verursacht hat, so das LG Saarbrücken. |