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  • 30.07.2025 · Nachricht · Mietrecht/Autovermietung

    LG Saarbrücken: Betrunkener Fahrer des Mietwagens haftet bei selbst verursachtem Fahrzeug voll

    | Auch wenn im Mietvertrag über das vermietete Fahrzeug eine Haftung des Mieters nur bis zu einer bestimmten Höhe (nach dem Vorbild der Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung) vorgesehen ist, haftet der Fahrer in voller Höhe für den Fahrzeugschaden, wenn er mit mehr als 1,1 Promille den Unfall verursacht hat. Das hat das LG Saarbrücken klargestellt. |