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  • · Nachricht · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung

    Änderung in der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Kurzzeitkennzeichen sind sechs statt fünf Tage gültig

    | Viele Kfz-Händler haben es noch nicht mitbekommen: Private Fahrzeughalter haben seit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.09.2023 mehr Zeit für Probe- und Überführungsfahrten. Die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen wurde nämlich von bisher fünf auf sechs Tage erweitert. |

     

    In § 42 der neuen FZV heißt es dazu im Wortlaut: „Das Kennzeichenschild für das Kurzzeitkennzeichen hat außerdem ein Ablaufdatum zu enthalten, das bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist.“ Für Ihre Kunden bedeutet das konkret: Wird ein Kurzzeitkennzeichen am Montag ausgestellt, startet die Gültigkeitsdauer an diesem Tag und dauert anschließend fünf weitere Tage an; sie endet somit am darauffolgenden Samstag. Die Änderung bietet Fahrzeughaltern somit einen zusätzlichen Tag, um Fahrzeuge über größere Distanzen zu überführen.

     

    Wichtig | Weil zu einem Kurzzeitkennzeichen auch immer eine Kurzzeitversicherung gehört, gilt die verlängerte Gültigkeit ebenfalls für diese.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 1 | ID 49967019