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  • 22.07.2025 · Fachbeitrag · GW-Kauf

    LG Lübeck: GW-Verkäufer muss ungewöhnliche Reparaturen ungefragt offenbaren

    | Ist die Reparaturhistorie nach Anzahl und Umfang der durchgeführten Arbeiten als außergewöhnlich zu bezeichnen und sind diese dem Verkäufer bekannt, da er sie selber vorgenommen hat, darf der Käufer eine Offenbarung dieser Historie nach Treu und Glauben erwarten. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob die Reparaturhistorie auf Grund der Wertverbesserung durch den Einbau eines Neuteils einen Sachmangel darstellt oder nicht. Dies hat das LG Lübeck entschieden. |