21.06.2018 · Nachricht · GW-Handel
Optimale Risiko-Vorsorge bei der Hereinnahme lässt Arglist-Einwand abprallen
| An der optimalen Risiko-Vorsorge eines Händlers bei der Hereinnahme eines GW ist der Arglist-Einwand des späteren GW-Käufers abgeprallt. Im Raum stand der Vorwurf, der Händler habe den Käufer arglistig getäuscht, weil er ihn nicht über einen massiven Frontschaden aufgeklärt habe. Diesen Vorwurf konnte der Händler vor dem LG Nürnberg-Fürth widerlegen. Gleichwohl könnte sich das Blatt in der Berufung wenden, weil das LG das neueste EuGH-Urteil zur Verjährungsfrist nicht angewendet hat. |