11.02.2016 · Fachbeitrag · GW-Handel
Kein Rücktritt bei sporadischem Ruckeln des Motors
Selbst bei einem neuwertigen GW ist ein nur sporadisch auftretendes Motorruckeln kein erheblicher Sachmangel, der einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt, entschied das LG Zweibrücken.
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