25.05.2016 · Fachbeitrag · GW-Handel
Kein Mangelnachweis bei Bruch der Kurbelwelle
„Diesel“ mal ohne Schummelsoftware. Streitpunkt war eine Mangelschmierung infolge eventueller Ölverdünnung bei einem Jaguar Diesel. Das Berliner Kammergericht (KG) hat die Rücktrittsklage des Käufers mangels Beweises abgewiesen.
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