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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Hohes Kostenrisiko bei Fehlschlagen der Nachbesserung

    | Welch hohes Kostenrisiko sich für ein Autohaus realisieren kann, wenn es bei den Nachbesserungsarbeiten an einem Automatikgetriebe hakt, zeigt einmal mehr ein Urteil des OLG Saarbrücken. |

     

    Schon nach zehn Tagen und 1.280 km blieb der Käufer im Urteilsfall mit seinem bei Km-Stand 114.285 gekauften Volvo V 70, 2,4 T AWD liegen. Grund: Schaden am Automatikgetriebe. Das Autohaus sah darin keinen Haftungsfall, stellte aber eine Kostenbeteiligung in Aussicht, um anschließend doch den Versuch einer Schadensbeseitigung zu unternehmen. Sechs Wochen später meldete der Bordcomputer „Getriebewartung dringend erforderlich“. Als eine Einigung wegen dieses Zweitschadens nicht zustande kam, ließ der Käufer seinen Wagen in einer anderen Werkstatt reparieren. Außer den Kosten von rund 5.000 Euro verlangte er Ersatz seines Nutzungsausfallschadens; wegen der langen Ausfallzeiten sage und schreibe rund 14.000 Euro. Mit seiner Klage hatte er im Wesentlichen Erfolg. Denn er konnte beweisen, dass der Wagen bei Übergabe mangelhaft war (kein normaler, sondern vorzeitiger Getriebeausfall), wobei ihm die Beweislastumkehr nach § 476 BGB half. Nachweisen konnte er ferner, dass auch der zweite Getriebeschaden auf das Konto des Händlers ging, dessen Nachbesserung damit fehlgeschlagen war. Gegen den Händler sprachen der kurze Zeitablauf von sechs Wochen und die Bauteilgleichheit (Urteil vom 25.10.2011, Az. 4 U 540/10 - 168; Abruf-Nr. 114055).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30849360