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  • 23.07.2018 · Nachricht · GW-Handel

    Art der Vorbenutzung – Dienstwagen oder Mietwagen?

    | Wird ein Fahrzeug im Rahmen eines Flottenservices an ein Industrieunternehmen vermietet und dort von einem Geschäftsführer als Firmenwagen genutzt, wird das Fahrzeug als Dienst- und nicht als Mietwagen vorbenutzt. Diese Sicht der Dinge bewahrte ein Autohaus vor dem LG Nürnberg-Fürth davor, auch ohne Täuschungsabsicht in die Haftungsfalle zu geraten. |