24.10.2018 · Nachricht · GW-Handel
Arglistige Täuschung bei falscher Angabe zur Scheckheftpflege
Bei falscher Angabe zur Scheckheftpflege kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch wenn es im Entscheidungsfall einen Privatverkäufer erwischt hat, für den Profi-Verkäufer ist das Urteil des AG München gleichfalls von Bedeutung.
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