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  • · Fachbeitrag · Kaufrecht/Wettbewerbsrecht

    Gebrauchtwagenhandel: Was heißt eigentlich „scheckheftgepflegt“?

    | Das werblich herausgestellte Stichwort „scheckheftgepflegt“ macht einen angebotenen Gebrauchtwagen am Markt interessanter. Er verkauft sich leichter ‒ und oftmals auch zu einem höheren Preis als ein vergleichbarer, „nicht scheckheftgepflegter“ Gebrauchtwagen. Doch wettbewerbsrechtlich ist mit dem Stichwort oft ein Risiko für das Autohaus verbunden. ASR klärt auf. |

    Käufersicht zu „scheckheftgepflegtem“ Gebrauchtwagen

    Der typische Gebrauchtwagenkäufer verbindet mit einem „scheckheftgepflegten“ Gebrauchtwagen in aller Regel nicht nur, dass er gewartet wurde, sondern dass dies in einer Werkstatt der Marke erfolgt ist. Bei jungen Gebrauchtwagen wird damit vom typischen Gebrauchtwagenkäufer auch verbunden, dass die Herstellergarantie noch belastbar ist und ohne Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden kann. Dabei hat er das Verhalten der meisten Hersteller vor Augen, die Garantieansprüche bei Wartungen außerhalb der Markenwerkstatt mindestens von hohen Hürden wie z. B. dem Nachweis, dass die Wartung exakt nach Herstellervorgaben erfolgt ist, abhängig machen, oder sie gar ablehnen, wenn dies nicht der Fall ist. Auch deshalb wird das Stichwort „scheckheftgepflegt“ mit „Wartung in einer Werkstatt der Marke“ verbunden.

    BGH-Rechtsprechung und „scheckheftgepflegt“

    Diese Sicht der Gebrauchtwagenkäufer zum „scheckheftgepflegten“ Gebrauchtwagen wird von der Rechtsprechung gestützt. Der BGH erläutert im Urteil vom 20.10.2009 (Az. VI ZR 53/09, Abruf-Nr. 133712, Rz. 15): „Denn auch bei älteren Fahrzeugen kann ‒ wie vom Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen ‒ die Frage Bedeutung haben, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, „scheckheftgepflegt“ oder ggf. nach einem Unfall repariert worden ist. Dabei besteht ‒ wie entsprechende Hinweise in Verkaufsanzeigen belegen ‒ bei einem großen Teil des Publikums insbesondere wegen fehlender Überprüfungsmöglichkeiten die Einschätzung, dass bei einer (regelmäßigen) Wartung und Reparatur eines Kraftfahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese ordnungsgemäß und fachgerecht erfolgt ist.“