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Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie erfolgt über Änderungen im Kaufrecht – und sorgt für Aufregung im Handel
Die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ 2024/1799 der EU muss bis zum 31.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Umsetzungsgesetz sorgt nun für Aufregung im Handel. Denn mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize für Reparaturen geboten werden: Entscheidet sich der Verbraucher für die Nachbesserung (Reparatur), so winkt eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. ASR hat das Gesetzgebungsverfahren im Blick und wird Sie über die Folgen für Ihr Autohaus informieren, sobald die Einzelheiten feststehen.
Weiterführender Hinweis
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren vom 13.05.2026→ Abruf-Nr. 254079
Quelle: ID 50851251