· Aktuelle Gesetzgebung
Die „Förderung der Reparatur“-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Autokauf

Zum 01.08.2026 wird das BGB im kaufrechtlichen Teil abermals geändert. Wieder ist die Ursache der in Brüssel überdeutlich betonte Verbraucherschutz. Auslöser ist die „Förderung der Reparatur“-Richtlinie 2024/1799. In deren Folge wurde auch die Warenkaufrichtlinie geändert. Das wiederum führt zu einer Änderung im BGB – da ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht in trockenen Tüchern; minimale Änderungen kann es noch geben. ASR macht Sie in einem ersten Überblick mit den Auswirkungen auf den Autohandel vertraut.
Neuregelung betrifft auch Autohandel
Alles sieht danach aus, dass der Autohandel gar nicht im Brüsseler Fokus stand, sondern nur der „Beifang“ der Neuregelungen ist. Denn kaum ein Produkt ist so wenig ein Wegwerf-Artikel wie das Auto. Der (bildhaft gesprochen) Toaster allerdings, der im Elektrogroßmarkt gekauft wird, wird vermutlich nicht repariert, wenn er eines Tages aufgibt. Er wird entsorgt und durch einen neuen ersetzt. Aber auch bei seinem Versagen innerhalb der Gewährleistungsfrist wird er selten repariert werden. Er wird einfach zurückgenommen und durch einen kostenlosen Neuen ersetzt.
Der dadurch entstehende Müllberg soll reduziert werden. Der Hersteller wird verpflichtet, reparaturfreundlich zu konstruieren. Der Verbraucher soll einen Anreiz bekommen, auf der Reparatur zu beharren und den Austausch gegen einen Neuen abzulehnen.
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