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  • · Fachbeitrag · Autokauf/Widerruf

    Der AGV und das Widerrufsrecht ‒ Klippen beim Hol- und Bringdienst umschiffen

    | Nicht nur beim Fernabsatzvertrag gibt es ein Widerrufsrecht. Auch der „außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Vertrag“ oder kurz „AGV“ (früher: „Haustürgeschäft“) ist widerruflich. Der häufigste AGV-Fall ist der Hol- und Bringdienst. ASR erläutert, wie Sie die Klippen umschiffen. |

    Was ist ein AGV?

    § 312b Abs. 1 Ziff. 1 BGB regelt, was unter einem AGV zu verstehen ist:

     

    • § 312b Abs. 1 Ziff. 1 BGB

    Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    (1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,

    • 1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, …“