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  • 26.01.2023 · Nachricht · Autokaufrecht

    Stillschweigender Verzicht auf Einwand der verspäteten Mängelrüge

    | Der Fahrzeugverkäufer kann im B2B-Bereich jederzeit und stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 HGB – sprich auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge – verzichten. Für einen solchen Verzicht müssen eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als endgültige Aufgabe des Verspätungseinwands durch den Fahrzeugverkäufer verstehen darf. Das hat der BGH klargestellt. |