26.01.2023 · Nachricht · Autokaufrecht
Stillschweigender Verzicht auf Einwand der verspäteten Mängelrüge
Der Fahrzeugverkäufer kann im B2B-Bereich jederzeit und stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 HGB – sprich auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge – verzichten. Für einen solchen Verzicht müssen eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als endgültige Aufgabe des Verspätungseinwands durch den Fahrzeugverkäufer verstehen darf. Das hat der BGH klargestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig