30.06.2026 · Nachricht · Autokaufrecht
„Recht auf Reparatur“-Richtlinie: Änderung zum 01.08.2026 jetzt in trockenen Tüchern, aber mit..
ASR 07/2026 hat die ab dem 01.08.2026 geltenden Änderungen im Kaufrecht auf der Grundlage der „Recht auf Reparatur“-Richtlinie dargestellt mit dem Hinweis, dass es evtl. noch Änderungen geben könne. Zwar gab es bei der Verabschiedung des Gesetzes am 25.06. keine Änderungen, wenigstens – die Hoffnung stirbt zuletzt – hat der Bundestag aber eine begleitende Entschließung verabschiedet.
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