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  • · Fachbeitrag · Autokaufrecht

    Recht auf Reparatur passiert den Bundesrat – Änderungen im Gewährleistungsrecht kommen

    Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren hat am 10.07.2026 den Bundesrat passiert. Die kaufrechtlichen Folgen umfassen ein neues Wahlrecht des Verbrauchers bei der Nacherfüllung sowie eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate, wenn im Gewährleistungsfall eine Reparatur/Nachbesserung stattfindet. Verkäufer und Hersteller müssen über das Wahlrecht auf Nacherfüllung sowie über die Fristverlängerung bei Reparaturen transparent informieren

     

    Wie es weitergeht? Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Die Regeln zum Recht auf Reparatur treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Die „Förderung der Reparatur“-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Autokauf – ein erster Überblick“, ASR 07/2026, Seite 3 → Abruf-Nr. 50864318
    • Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ → Abruf-Nr. 254079 und Abruf-Nr. 254639
    Quelle: ID 50896114