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  • 06.12.2021 · Nachricht · Autokaufrecht

    Ist verkürzte Neuwagengarantie vor-und-eigens-relevant?

    | Eine Leserin fragt zum neuen Kaufrecht: Bei uns beginnt die Frist für die zweijährige Garantiezusage ab dem Zeitpunkt der Verkaufsmeldung beim Hersteller durch den Händler bzw. Flottenkunden zu laufen. Das ist manchmal (besonders bei Flottenkunden) nicht gleichzeitig auch der Tag der tatsächlichen Zulassung. Ein Kunde, der einen jungen Gebrauchten erwirbt, kann also nicht davon ausgehen, dass er die „Neuwagengarantie“ tatsächlich bis zum Tag der eingetragenen Erstzulassung + zwei Jahre in Anspruch nehmen kann. Ist das vor-und-eigens-relevant? |