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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Urteile zum VW-Abgasskandal: Mit ASR den Überblick behalten

    | Mit dem LG Münster und dem LG Bochum haben bislang zwei Gerichte entschieden: Ein mit Schummel-Software ausgerüstetes VW-Diesel-Fahrzeug hat zwar einen Mangel. Dieser berechtigt den Käufer aber nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Viele weitere Entscheidungen zu diesem Thema werden folgen. ASR wird die Entscheidungen sammeln, auswerten, einordnen und Ihnen in einer tabellarischen Übersicht zur Verfügung stellen. |

     

    Bitte informieren Sie die ASR-Redaktion, wenn gegen Ihr Autohaus oder Ihren Kfz-Betrieb ein Urteil zu einem VW-Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software ergangen ist - egal, ob zu einem NW- oder GW-Verkauf, egal, ob mit gutem oder schlechtem Ausgang für Ihr Autohaus. Mailen (asr@iww.de) oder faxen (0931 418-3080) Sie das vollständige Urteil an die ASR-Redaktion.

     

    Wichtig | ASR wird die Urteile auf der Website (asr.iww.de) unter einer Abruf-Nr. veröffentlichen. Keine Sorge: Die Urteile werden anonymisiert, sodass niemand erkennen kann, gegen welches Autohaus das Urteil ergangen ist.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Übersicht „VW-Abgasskandal: Die Rechtsprechung zu Fahrzeugen mit Schummel-Software im Überblick“ finden Sie auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 44042812.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2016 | Seite 2 | ID 44052468