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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    „Unverzügliche“ Widerrufsbelehrung beim Handel via Internet

    | Ein auch für den Kfz-Handel wichtiges Urteil zur Widerrufsfrist beim Handel via Internet (Fernabsatz) hat Anfang 2012 das OLG Hamm gefällt: Wer dem Käufer bei einer Online-Auktion eine „Widerrufs- und Rückgabebelehrung“ mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen per E-Mail zusendet, handelt auch dann noch „unverzüglich“, wenn der Kaufvertrag schon zwei Tage früher mit dem letzten Gebot des Käufers zustande gekommen ist. |

     

    Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zweier Schmuckhändler, die ihre Ware auch über eBay anbieten. Ein als Testkäufer beauftragter Privatkunde hatte am 31. Januar 2011 um 17.42 Uhr das Höchstgebot für einen Ring abgegeben. Die Auktion endete am 2. Februar 2011 um 19.20 Uhr. Nach Auktionsende übermittelte der Händler dem Testkäufer per E-mail eine „Widerrufs- und Rückgabebelehrung“, die eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsah. Das hielt der andere Händler für einen Wettbewerbsverstoß und verlangte Unterlassung. Ohne Erfolg. Die Verkürzung der Widerrufsfrist von einem Monat auf 14 Tage bei einem Fernabsatzvertrag setzt voraus, dass die Widerrufsbelehrung „unverzüglich“ nach Vertragsschluss in Textform übermittelt wird. Auch wenn der Vertrag über den Ring bereits mehr als 49 Stunden vor Absendung der Mail online zustande gekommen war und damit der vom Gesetzgeber als Regelfrist vorgesehene Zeitraum von nur einem Tag überschritten war, hat das Gericht die Belehrung noch als „unverzüglich“ anerkannt. Ein früheres Handeln sei dem Beklagten faktisch nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen, bis zum Ende der Auktion habe er warten dürfen (OLG Hamm, Urteil vom 10.1.2012, Az. I - 4 U 145/11; Abruf-Nr. 120476).

     

    PRAXISHINWEIS | Wie Sie Fahrzeuge sicher und erfolgreich via Internet handeln, steht in ASR 7 bis 10/2011. Zum Thema „Widerrufs- und Rückgabebelehrung“ finden Sie nähere Informationen in ASR 10/2011, Seiten 13 und 14.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 1 | ID 31823330