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  • 25.01.2022 · Nachricht · Autokauf

    OLG Karlsruhe zur Aufklärungspflicht über Import-Eigenschaft

    | Ein Verkäufer muss nur dann einen Hinweis auf einen (Re-)Import geben, wenn das Fahrzeug deshalb auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein für diesen produziertes Auto. Mit dieser Entscheidung hat sich das OLG Karlsruhe der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte angeschlossen. |