17.12.2015 · Fachbeitrag · Autokauf
Nacherfüllung: Das „letzte Wort“ kann früh gesprochen sein
Die Mehrzahl der Gerichte entscheidet in der Frage „ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung“ (= letztes Wort) zugunsten der Händler. Es kommt jedoch immer wieder zu Ausreißern. So in einem Fall, über den ASR bereits berichtet hat (ASR 7/2015, Seite 2). Jetzt liegt die Berufungsentscheidung des OLG Schleswig vor, ein hochbrisantes Urteil und womöglich noch nicht das „letzte Wort“. Denn der Händler hat den BGH angerufen.
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