· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die USt-IdNr. eines Autohaus-Kunden im Jahr 2026 richtig prüfen!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
Die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) des Kunden ist unabdingbar, wenn das Autohaus im EU-Geschäft Fahrzeug- und Teilelieferungen als umsatzsteuerfrei oder Fahrzeugreparaturen und andere Dienstleistungen als in Deutschland nicht steuerbar möglichst rechtsicher und risikofrei abwickeln möchte. ASR liefert einen Prüfleitfaden für 2026.
Vertrauensschutz setzt Prüfung der USt-IdNr. voraus
Für Lieferungen, die die Prüfung durch die Finanzverwaltung unbeanstandet durchlaufen, ist die vorherige Abfrage der USt-IdNr. durch den liefernden Unternehmer ohne jede Bedeutung. Anders sieht es bei Lieferungen aus, die die Finanzverwaltung beanstandet. Diese Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Sie können aber ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein:
- Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung muss auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruhen.
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