22.08.2016 · Fachbeitrag · Autokauf
Lieferant kann sich nicht auf Irrtum des Finanzamts berufen
Für das Finanzamt waren Ein- und Verkauf eines Porsche private Eigengeschäfte des Geschäftsführers der GmbH & Co. KG. Mit dieser Einschätzung lag es jedoch falsch. In Wirklichkeit war der Porsche von der GmbH an den Händler verkauft worden, der auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis klagte.
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