12.02.2026 · Nachricht · Autokauf
LG Wiesbaden entscheidet zu § 475d Abs. 1 Ziff. 2 BGB beim Mangel nach der Nachbesserung
| Nach und nach kommen nun die Urteile zu den neuen Regelungen im Kaufrecht des BGB. Das LG Wiesbaden hat zum Mangel nach der Nachbesserung und der (nur) beim Verbrauchsgüterkauf geltenden Regelung des § 475d Abs. 1 Ziff. 2 BGB entschieden. |
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