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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Unfallregulierung

    Hohe Hürden für Abrechnung auf Neuwagenbasis

    | Die Regulierung eines Haftpflichtschadens auf Neuwagenbasis ist nur möglich, wenn Karosserie und/oder Fahrwerk so beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen. Sie scheidet aus, wenn sich die Reparatur auf den Austausch von Montageteilen beschränkt und nur eine Teillackierung erforderlich ist. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Celle die Klage eines Kunden abgewiesen. Er hatte mit seinem 322 km gelaufenen, acht Tage alten VW Sharan einen Unfall mit Heckschaden erlitten. Der Versicherer erstattete nur die Reparaturkosten laut Gutachten (5.539 DM) und den merkantilen Minderwert (2.300 DM). Der Geschädigte wollte aber den Preis für einen neuen Sharan, da ihm die Reparatur nicht zuzumuten sei. Das sahen die Richter anders. Angesichts des hohen Standards der Reparatur- und Lackiertechnik habe der Schaden vollständig behoben werden können. |