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  • 01.03.2005 | Unfallkosten

    Bagatellgrenze bei Gutachterkosten

    Wann darf ein Kfz-Eigentümer im Haftpflichtschadenfall einen Sachverständigen einschalten? Wann muss er sich mit einem Kostenvoranschlag begnügen? Diese Fragen führen häufig zum Streit mit Kfz-Haftpflicht-Versicherern. Manche ziehen die Bagatellgrenze bei 2.000 bis 2.500 Euro. Andere setzen bei der Art des Unfalls an und winken zum Beispiel bei einem leichten Auffahrunfall ab. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof dazu Autofahrer-freundlich zu Wort gemeldet: Bei Reparaturkosten von rund 700 Euro dürfe der Geschädigte als technischer Laie einen Sachverständigen einschalten.  

    Unser Tipp: Wenn Sie für den Kunden die Vermittlung und Beauftragung des Sachverständigen übernehmen, empfiehlt sich ein Sicherheitszuschlag von etwa 50 Prozent. Mit anderen Worten: Bei einem Schaden mit voraussichtlichen Instandsetzungskosten unter 1.000 Euro sollte kein Sachverständiger hinzugezogen werden. (Urteil vom 30.11.2004, Az: VI ZR 365/03) (Abruf-Nr. 043098)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 3 | ID 85634