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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuer aus Gebäudeanschaffung abzugsfähig

    | Wenn Sie von einem Unternehmer ein Grundstück für Ihr Unternehmen ankaufen, ist dieser Vorgang grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Der Verkäufer kann aber auf die Befreiung verzichten und die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausweisen. Folge: Sie können die Vorsteuer geltend machen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch, wenn der Verkäufer in Zahlungsschwierigkeiten steckt und die Umsatzsteuer aus dem Verkauf voraussichtlich nicht mehr an das Finanzamt abführen kann. Der Verzicht sei nicht „rechtsmissbräuchlich“, wenn der Kaufpreis vollständig entrichtet und nicht mit Forderungen gegen den Verkäufer des Grundstücks verrechnet werde. (Urteil vom 27.3.2003, Az: V R 33/ 02) (Abruf-Nr. 031910) |