01.12.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig
Die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist auch dann abzugsfähig, wenn die Aufwendungen nicht auf einem getrennten Konto verbucht wurden. Wörtlich hat sich der Bundesfinanzhof wie folgt geäußert: "Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis für Betriebsausgaben ist jedoch nicht gerechtfertigt." Das sei mit dem Europarecht nicht vereinbar.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig