Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig

    Die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist auch dann abzugsfähig, wenn die Aufwendungen nicht auf einem getrennten Konto verbucht wurden. Wörtlich hat sich der Bundesfinanzhof wie folgt geäußert: "Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis für Betriebsausgaben ist jedoch nicht gerechtfertigt." Das sei mit dem Europarecht nicht vereinbar.