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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig

    | Die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist auch dann abzugsfähig, wenn die Aufwendungen nicht auf einem getrennten Konto verbucht wurden. Wörtlich hat sich der Bundesfinanzhof wie folgt geäußert: "Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis für Betriebsausgaben ist jedoch nicht gerechtfertigt." Das sei mit dem Europarecht nicht vereinbar. |