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  • 01.01.2007 | Umsatzsteuer

    Lieferung 2006: Rechnung 2007 mit 16 Prozent Umsatzsteuer

    Wenn Sie noch im Jahr 2006 ein Fahrzeug an den Kunden ausgliefert oder eine Reparatur ausgeführt haben, aber erst im Jahr 2007 die Rechnung stellen, müssen Sie auf der Rechnung 16 Prozent Umsatzsteuer ausweisen. Maßgebend ist der Steuersatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung (Ausgabe 11/2006, Seite 5; Ausgabe 10/2006, Seite 7; Ausgabe 9/2006, Seite 5). Viele Kunden werden das nicht verstehen und nach dem Ausweis von 19 Prozent Umsatzsteuer fragen. Wir haben deshalb für Sie das folgende Musterschreiben formuliert, das Sie Ihren Rechnungen beilegen können.  

     

    „Sehr geehrte/r ...,  

     

    Sie wundern sich vielleicht darüber, dass wir auf der Rechnung noch 16 Prozent und nicht 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen. Der Grund ist die Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz, dass der höhere Umsatzsteuersatz erst für Lieferungen und Leistungen anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt werden (§ 27 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).  

     

    Da Ihr Fahrzeug bereits im Dezember ausgeliefert worden ist / Da Ihr Fahrzeug bereits im Dezember repariert worden ist und Sie die Reparatur durch Abholung des Fahrzeugs abgenommen haben, bleibt der alte Steuersatz in Höhe von 16 Prozent anwendbar.  

     

    Mit freundlichen Grüßen“  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 85561