Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2007 | Umsatzsteuer

    Differenzbesteuerung: Risiken beim Ex- und Import

    In der Juli-Ausgabe 2007 (Seite 4 bis 8) haben wir Sie über die Risiken beim differenzbesteuerten Verkauf junger Gebrauchter ins Ausland berichtet. Grundsätzlich ist die Differenzbesteuerung bei solchen GW nicht anwendbar. Vielmehr muss der ausländische Käufer den Erwerb in seinem Land der Umsatzsteuer unterwerfen. Damit rechnet er natürlich nicht, wenn der deutsche Händler den GW differenzbesteuert verkauft. In diesem Fall haftet der deutsche Händler ihm auf Schadenersatz in Höhe der nachzuzahlenden Umsatzsteuer (§ 280 Bürgerliches Gesetzbuch). 

    Beachten Sie: Umgekehrt können Sie in folgendem Fall den ausländischen Verkäufer haftbar machen: Sie kaufen von ihm ein angeblich differenzbesteuertes Fahrzeug und verkaufen es in Deutschland differenzbesteuert weiter. Kommt das Finanzamt dahinter, dass das Fahrzeug vor dem Verkauf nie in Privathand war, sondern von einem Unternehmer angekauft worden ist, schulden Sie die Umsatzsteuer. Diese können Sie dann grundsätzlich vom ausländischen Händler nachfordern. Der Redaktion ist ein Fall bekannt, in dem differenzbesteuert angekauft worden war, obwohl im Kfz-Schein nur eine spanische Mietwagenfirma als Vorbesitzer eingetragen war.  

    Unser Tipp: Zum Thema „Umsatzsteuer beim Export und Import von Waren“ bieten wir am 11. Oktober in Düsseldorf und am 29. November in Frankfurt ein Seminar an. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.iww.de/seminarinfo.php?sid=239. In Zusammenarbeit mit der Technischen Akademie des Kfz-Gewerbes bieten wir darüber hinaus das Seminar „Aktuelles zur Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“ an. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.tak.de/seminar.aspx?nr=400&art=1&id=3

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 3 | ID 111551