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  • 02.09.2010 | Umsatzsteuer

    Betriebsveranstaltung: Umsatzsteuer auf dem Prüfstand

    Wird im Rahmen einer Betriebsveranstaltung die 110-Euro-Grenze (brutto) pro Mitarbeiter überschritten, ist auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer fällig (A 12 Absatz 4 Nummer 6 Umsatzsteuer-Richtlinien). Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalversteuerung wählt. Denn Betriebsveranstaltungen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nur insoweit nicht umsatzsteuerbar als sie lohnsteuerfrei sind.  

    Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese Regelung für fraglich und hat deshalb die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen (Urteil vom 6.5.2010, Az: 5 K 3950/07 U; Abruf-Nr. 102443). Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen V R 17/10 anhängig.  

    Praxishinweis: Legen Sie bei Überschreiten der 110-Euro-Grenze gegen den entsprechenden Umsatzsteuerbescheid mit Hinweis auf das anhängige BFH-Verfahren Einspruch ein und beantragen Sie Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch den BFH.  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 1 | ID 138240