01.06.2004 · Fachbeitrag · Übernahme eines Leasingfahrzeugs nach Vertragsende
Verkäufer haftet nicht für Sachmängel
Ein interessantes Urteil hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main für alle Leasinggeber gefällt, die ein Leasingfahrzeug nach Vertragsende an den Leasingnehmer verkaufen: Sie haften nicht als Verkäufer für Sachmängel, die nach dem Verkauf beim Ex-Leasingnehmer auftauchen. Wir stellen Ihnen das noch nicht rechtskräftige Urteil vor und zeigen Ihnen dessen Bedeutung für die Praxis.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig