Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Übernahme eines Leasingfahrzeugs nach Vertragsende

    Verkäufer haftet nicht für Sachmängel

    Ein interessantes Urteil hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main für alle Leasinggeber gefällt, die ein Leasingfahrzeug nach Vertragsende an den Leasingnehmer verkaufen: Sie haften nicht als Verkäufer für Sachmängel, die nach dem Verkauf beim Ex-Leasingnehmer auftauchen. Wir stellen Ihnen das noch nicht rechtskräftige Urteil vor und zeigen Ihnen dessen Bedeutung für die Praxis.