01.06.2002 · Fachbeitrag · Teledienstgesetz
Neue Pflichten bei der Homepage-Gestaltung beachten!
Zahlreiche Autohäuser verfügen mittlerweile über eine eigene Homepage im Internet. Was viele nicht wissen: Das „Teledienstegesetz“ (TDG) bürdet ihnen bei der Gestaltung der Homepage einige neue Informationspflichten auf. Im Folgenden lesen Sie, welche Informationspflichten Sie im Einzelnen erfüllen müssen.
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