01.07.2004 · Fachbeitrag · Strafbefreiende Nacherklärung nutzen
Merkblatt schafft Rechtssicherheit
Nur wenige Steuerpflichtige nutzen das seit 30. Dezember 2003 geltende "Strafbefreiungserklärungsgesetz" (StraBEG). Und das, obwohl die Steueramnestie tatsächlich Vorteile hat: Die bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Amnestie-Steuersätze führen zu einer bis zu fünfmal niedrigeren Steuerlast als bei Aufdeckung der Steuerhinterziehung durch das Finanzamt oder bei Abgabe einer Selbstanzeige.
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