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  • 01.09.2005 | Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Wann wird die Besteuerung der Unternehmensnachfolge neu geregelt?

    von Rechtsanwalt und Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

    Die im März von Regierung und Union vereinbarte Senkung der Unternehmenssteuer und Neufassung der Besteuerung der Unternehmensnachfolge ist auf Grund der Neuwahlen zunächst gescheitert. Dennoch lassen sich bereits jetzt Aussagen über die künftige Besteuerung der Unternehmensnachfolge treffen.  

     

    Sowohl der Gesetzentwurf der Rot-Grünen Bundesregierung (BR-DS 322/05) als auch der Entwurf des unionsgeführten Bundesrats (BR-DS 341/05) sind in weiten Teilen identisch. Deshalb kann unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl abgeschätzt werden, in welchem Umfang die Unternehmensnachfolge in der Zukunft besteuert werden soll.  

    Jetzige Besteuerung verfassungswidrig?

    Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs sind weite Teile des jetzigen Steuerrechts, das auch die Übertragung von Unternehmen durch Erbschaft oder Schenkung regelt, verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht wird dazu voraussichtlich Anfang 2006 entscheiden.  

    Gesetzentwürfe

    Die Politik ist offensichtlich bereit, kleinere und mittelständische Unternehmen im Fall der Unternehmensnachfolge vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entlasten. Die Entwürfe der Regierung und des Bundesrats wollen die Schenkung/Vererbung steuerfrei stellen, wenn das übertragene Unternehmen von den Erben oder Beschenkten fortgeführt wird.  

     

    Stundung und Wegfall der Steuer über Zehn-Jahres-Zeitraum