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  • 30.09.2010 | Personalmanagement

    Suche nach „jungem Bewerber“ verstößt gegen AGG

    Eine Stellenausschreibung verstößt gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.8.2010, Az: 8 AZR 530/09). Im konkreten Fall bewarb sich ein 1958 geborener Bewerber auf eine Stellenanzeige, in der ein Unternehmen „zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen“ suchte. Der Bewerber erhielt eine Absage, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Er klagte wegen unzulässiger Benachteiligung aufgrund seines Alters (Verstoß gegen § 11 in Verbindung mit § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]). Das BAG sprach ihm eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu.  

    Wichtig: Vermeiden Sie teure Fehler nach dem AGG. Was Sie bei Stellenausschreibungen und im Einstellungsverfahren beachten müssen, steht in Auto Steuern Recht Ausgabe 5/2007, Seite 17.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 5 | ID 138907