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  • 22.02.2008 | NW-Handel

    Ärger mit elektrischem Klappdach reicht für Rücktritt

    Die Käuferin hatte sich den neuen Peugeot 206 bewusst als CC (Coupé-Cabrio) ausgewählt. Viel Freude am Fahren an der frischen Luft hatte sie jedoch nicht: Ständig gab es Ärger mit dem elektrischen Klappdach. „Mal klappte es, mal klappte es nicht“, so brachte sie die Sache vor Gericht auf den Punkt. Einem Mitarbeiter von Peugeot Deutschland war es zwar gelungen, die Faltdachmechanik gängig zu machen. Bald darauf gab es jedoch erneut technische Aussetzer. Deshalb blieb die Käuferin bei ihrem Rücktritt vom Kauf. Während das zuständige Landgericht den Mangel noch als unerheblich ansah und den Rücktritt der Käuferin ablehnte, entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu ihren Gunsten. (Urteil vom 21.1.2008, Az: I-1 U 152/07) (Abruf-Nr. 080448

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 4 | ID 117668