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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Zu geringe Zuladung ist Mangel bei einem Reisemobil

    | Ist bei einem Reisemobil die Zuladung so gering, dass sie für den gewöhnlichen Gebrauch nicht ausreicht, liegt ein Sachmangel vor. Der Verkäufer haftet, es sei denn, er hat den Käufer auf die geringe Zuladung ausdrücklich hingewiesen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg im Rechtsstreit um ein Luxus-Reisemobil. |