· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann schützt geprüfte USt-IdNr. Autohändler?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Viele Autohäuser verkaufen Fahrzeuge an ausländische Unternehmer und realisieren dabei umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Doch was passiert, wenn sich später herausstellt, dass die USt-IdNr. des ausländischen Kunden im Zeitpunkt der Lieferung erloschen war? Genau diese Frage beschäftigt aktuell den BFH. Anlass ist ein Urteil des FG Baden-Württemberg, das einem Kfz-Händler trotz fehlender gültiger USt-IdNr. zum Lieferzeitpunkt Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG gewährt hat.
Die Steuerfreiheit steht und fällt mit der Dokumentation
Für Autohäuser gehört der nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG steuerfreie Verkauf von Fahrzeugen in andere EU-Mitgliedstaaten längst zum Tagesgeschäft. Die Steuerfreiheit setzt jedoch voraus, dass sämtliche Voraussetzungen des § 6a UStG erfüllt sind und im Streitfall nachgewiesen werden können. Gerade bei Pkw-Lieferungen ins Ausland prüfen die Finanzämter besonders genau. Der Grund liegt auf der Hand: Fahrzeuge sind wertvoll, mobil und daher ein besonders attraktiver Bereich für Umsatzsteuerbetrug. Für Autohändler bedeutet dies, dass neben der tatsächlichen Verbringung des Fahrzeugs auch die Prüfung des ausländischen Geschäftspartners und die Dokumentation der eigenen Sorgfaltsmaßnahmen entscheidend sein können.
Die Voraussetzungen einer steuerfreien Pkw-Lieferung
Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt insbesondere voraus, dass der Gegenstand tatsächlich ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, der Abnehmer Unternehmer ist und der Abnehmer gegenüber dem Lieferanten eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet (§ 6a Abs. 1 UStG). Bei Fahrzeuglieferungen kommt dem Nachweis der Warenbewegung besondere Bedeutung zu. Der Händler sollte daher die Gelangensbestätigung, Transportnachweise oder sonstige geeignete Belege sorgfältig aufbewahren. Wird das Fahrzeug durch den Kunden oder einen Beauftragten abgeholt, steigt das Missbrauchsrisiko, sodass eine vollständige Dokumentation der Abholung besonders wichtig ist.
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