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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Sachmängelhaftung versus Herstellergarantie

    | Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zeigt, dass zwischen der Sachmängelhaftung des Verkäufers (früher „Gewährleistung“) und der Herstellergarantie („Werksgarantie“) streng zu unterscheiden ist. Im Urteilsfall hat das Autohaus die beiden Haftungsebenen vermischt, was es mit dem Verlust des Rechtsstreits teuer bezahlen musste. |