· Autokaufrecht
EU-Kennzeichnungspflichten für Gewährleistung und Herstellergarantien im Autohaus

von Dr. Sophie Garling, Rechtsanwältin für IT- und KI-Recht bei JUN Legal GmbH, Würzburg
Ab dem 27.09.2026 gelten EU-weit neue, strengere Kennzeichnungs- und Informationspflichten für das gesetzliche Gewährleistungsrecht und für Garantien, die auch für Autohäuser im B2C-Geschäft (Verkauf an Verbraucher) relevant sind. Zwei standardisierte EU-Grafiken sind zu berücksichtigen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, auch nicht für Lagerware. Showroom, Verkaufstresen und Online-Auftritt müssen angepasst sein. Bei Verstößen drohen neben Bußgeldern bei weitverbreiteten, grenzüberschreitenden Verstößen auch Abmahnungen samt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Welche Veränderungen kommen
Ab Ende September werden im Autohaus Aushänge mit blauem EU-Sternenkranz zu sehen sein. Auch auf Fahrzeugdetailseiten, in Online-Inseraten oder im digitalen Exposé finden sich dann Kästchen mit der Aufschrift „GARAN“ und einer großen Jahreszahl. Beides ist neu, beides ist Pflicht – und beides geht auf die neue Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-Richtlinie“, Empowering Consumers for the Green Transition) zurück. Zu finden sind die Vorgaben in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
An den Rechten der Kunden ändert sich durch das Label zunächst nichts. Neu ist lediglich, dass Kfz-Händler sichtbar auf sie hinweisen müssen. Weniger angenehm: Der Aufwand liegt nicht im Einbau der Grafik, sondern in der Bereitstellung der dahinter liegenden Daten.
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