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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Fabrikneuheit eines 14 Monate alten „Japaners“

    | Letztlich erfolgreich wehrte sich ein Kfz-Händler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle gegen die Zahlung von fast 58.000 DM Schadenersatz (Urteil vom 11.7.2001, Az: 7 U 72/00, OLG-Report 2001, 223; Abruf-Nr. 011235). Die forderte ein Kunde, weil der ihm verkaufte Pkw Honda CR-V (94 kW) nicht mehr „fabrikneu“ gewesen sei. Dem widersprach das OLG: Der Käufer habe kein Auslaufmodell erworben. Die Produktion sei erst im Mai 1999 gestoppt worden, der CR-V habe bei Vertragsschluss (April 1999) der aktuellen Modellpalette entsprochen. |