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  • 02.09.2010 | Neue Urteile

    Auch bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion kommt der Kaufvertrag zustande

    Wenn bei eBay ein Artikel schon mehrere Tage eingestellt ist und vor Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Laufzeit herausgenommen wird, kommt ein Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der zu dem Zeitpunkt das Höchstgebot abgegeben hat, so das Amtsgericht (AG) Gummersbach (Urteil vom 15.6.2010, Az: 10 C 25/10; Abruf-Nr. 102147).  

     

    Der zugrunde liegende Fall  

    Eingestellt war ein Satz Porsche-Felgen. Nach fünf von zehn Tagen nahm der Anbieter das Angebot wieder heraus. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Käufer einen Euro geboten. Er verlangte die Herausgabe der Felgen, bekam sie nicht und kaufte identische für 3.614,10 Euro. Diesen für den Deckungskauf aufgewendeten Betrag abzüglich des einen Euro verlangte er als Schadenersatz.  

    Das AG gab dem Käufer Recht: Schon nach den eBay-Bedingungen darf ein Angebot nur herausgenommen werden, wenn einer der gesetzlichen Gründe vorliegt, nämlich Irrtum oder fehlerhafte Übermittlung des Angebots. Die Anforderungen sind in beiden Fällen hoch.  

     

    Beachten Sie: Vor einigen Jahren hat bereits das Oberlandesgericht Oldenburg ebenso entschieden (Urteil vom 28.7.2005, Az: 8 U 93/05; Abruf-Nr. 052297).