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  • · Fachbeitrag · Büroführung

    Digitale Zukunft ‒ in diesen Fällen können Sie mit digitaler Unterschrift im Autohaus arbeiten

    von Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Hannover

    Verträge werden immer häufiger rein digital verhandelt und geschlossen. Daher gehen Unternehmen zunehmend dazu über, ihre Verträge digital zu unterzeichnen. Es besteht allerdings nach wie vor eine Restunsicherheit, welche Dokumente auch künftig weiterhin aus rechtlichen oder sonstigen Gründen mit einer Originalunterschrift zu versehen sind. ASR bringt Sie daher auf den aktuellen Stand und dekliniert anhand von 18 klassischen Vertragstypen in Autohäusern und Kfz-Werkstätten das Thema digitale Unterschrift.

    Grundsatz der Formfreiheit und gesetzliche Formvorgaben

    Grundsätzlich kann jedes Rechtsgeschäft formfrei geschlossen werden, d. h. mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (bspw. Handschlag), solange das Gesetz nicht etwas anderes vorschreibt oder sich die Parteien hierauf verständigen. Bei bedeutenden Rechtsgeschäften wie langfristigen, hochvolumigen oder komplexen Verträgen ist eine schriftliche Fixierung zur Dokumentation jedoch ratsam und gängige Praxis.

     

    Nur in bestimmten Fällen bedeutsamer Geschäfte sieht das Gesetz Formvorschriften für die Wirksamkeit vor. So z. B. beim Erwerb von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen ‒ hier ist die notarielle Beurkundung erforderlich, andernfalls ist das Rechtsgeschäft nichtig.