01.04.2004 · Fachbeitrag · Lohnzahlungen Dritter
Meldepflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Praxis
Mitarbeiter im Autohaus erhalten immer wieder Vorteile von Dritten - zum Beispiel von Leasing-Gesellschaften oder Banken. Ihnen als Arbeitgeber stellt sich die Frage, wann eine Lohnzahlung vorliegt und damit Lohnsteuer und Sozialversicherung abgeführt werden müssen.
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