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  • 30.05.2011 | Lohnsteuer

    Tankgutscheine auch für Mitarbeiter in Minijobs

    Als Arbeitgeber können Sie auch Minijobbern, die bereits 400 Euro im Monat verdienen, einen Tankgutschein gewähren.  

    Das ist die erfreuliche Antwort auf die Frage einer Autohaus-Inhaberin aus Dortmund zu unserer Berichterstattung in der letzten Ausgabe (ASR 5/2011, Seite 11). Da es sich bei dem Tankgutschein um einen Sachbezug handelt, wenn die beschriebenen formalen Voraussetzungen eingehalten sind, handelt es sich dabei nicht um Einnahmen des Minijobbers (§ 8 Absatz 2 Satz 9 in Verbindung mit Absatz 1 Einkommensteuergesetz). Das heißt: Die 400-Euro-Grenze wird mit dem Tankgutschein nicht überschritten.  

    Praxishinweis: Nicht zulässig wäre es, den Monatsverdienst eines Minijobbers um 44 Euro zu kürzen und anstelle dessen einen Tankgutschein in dieser Höhe zu gewähren. Denn der Sachbezug ist nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145514