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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Pauschalierung bei Gehaltsumwandlung möglich

    | Eine erfreuliche Mitteilung gibt es aus dem Bundesfinanzministerium: Einzahlungen für Ihre Arbeitnehmer in eine Direktversicherung oder Pensionskasse können Sie ab sofort auch dann wieder mit 20 Prozent pauschal lohnversteuern (§ 40b Einkommensteuergesetz), wenn die Einzahlungen durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden. Das sieht der Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2002 (R 129 Absatz 5) vor, der die bis 2000 geltende Fassung wieder herstellt. Damit ist die unerfreuliche Regelung in den Lohnsteuer-Richtlinien 2001 endlich vom Tisch: Diese hat eine Pauschalierung der Lohnsteuer bei einer Gehaltsumwandlung nur zugelassen, wenn künftiger Arbeitslohn (zum Beispiel aus einer Gehaltserhöhung oder aus zusätzlichen Sonderzahlungen) verwendet wird. |